Berufserfahrung

Die einjährige Berufspraxis auf einem Gebiet, das mit der gewählten Studienrichtung verwandt ist, bildet eine Grundvoraussetzung zur Aufnahme in einem Bachelor-Studiengang. Studierende müssen bereits zum Zeitpunkt des Studienbeginns über Berufserfahrung verfügen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das Hochschulsekretariat.