Die Zulassung zum konsekutiven Master-Studium setzt folgende Bedingungen voraus:
- Ein Bachelor- oder FH-Diplom oder einen gleichwertigen Hochschulabschluss im Fachbereich Betriebsökonomie (Business Administration) einer staatlich anerkannten Fachhochschule oder Universität. Bei Nichterfüllung dieser Kriterien kann eine Zulassung zum Studium mit der Auflage zur Nachholung von ECTS-Modulen auf Bachelor-Niveau an der HWZ erfolgen.
Verfügt ein Applikant/eine Applikantin über keinen Bachelor-Abschluss in Business Administration, müssen folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sein, damit die Anmeldung geprüft wird und eventuelle weiterführende Aufnahmegespräche stattfinden können:
- Bachelor-Studium an einer Fachhochschule oder Universität im Umfang von 180 ECTS mit mindestens 70 ECTS in rein betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Modulen.
- Davon erbrachte Pflichtleistungen im Umfang von je 6 ECTS in den folgenden drei Bereichen:
- Strategisches Management/Führung
- Statistische Grundlagen
- Finanzielles bzw. betriebliches Rechnungswesen und/oder Finanzierung
- Erforderlich sind zudem ein zusätzlich erbrachter Leistungsausweis (z.B. durch eine studienverwandte Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren), ausgewiesene Führungserfahrung und/oder ein überdurchschnittlicher Hochschulabschluss.
- Gute Englischkompetenzen, die idealerweise durch einen entsprechenden Leistungsausweis nachgewiesen werden, z.B. TOEIC, TOEFL oder andere, national oder international anerkannte Tests.
Anrechnung von Berufspraxis und Weiterbildungen
Über die Zulassung zum Master-Studium hinaus sind auch Ihre praktischen Erfahrungen im Beruf sowie Ihre bereits absolvierten Weiterbildungen entscheidend:
- Falls Sie nach dem Erwerb eines der genannten Abschlüsse in der Praxis tätig waren und sich zusätzliche berufliche Qualifikationen angeeignet haben, die identisch sind mit Qualifikationen, die in bestimmten Modulen des Master- Studiengangs erworben werden, können Ihnen maximal 30 ECTS-Punkte zugeordnet werden.
- Falls Sie nach Ihrem ersten Studienabschluss ein Nachdiplomstudium (NDS oder MAS/EMBA) oder ein gleichwertiges Weiterbildungsstudium einer anderen in- oder ausländischen Hochschule erfolgreich absolviert haben, können Ihnen bis zu 15 ECTS-Punkte angerechnet werden – sofern die darin vermittelten Qualifikationen sich mit jenen des Master-Studiums als gleichwertig erweisen.
- Die maximale Anrechnung aus Berufspraxis und Weiterbildung kann insgesamt 30 ECTS-Punkte nicht übersteigen.
- Anträge zur Anrechnung von Berufspraxis oder Weiterbildung sind der Studienleitung vorzulegen und zu begründen. Massgeblich für den Anrechnungsentscheid sind die gesetzlichen Bestimmungen sowie die jeweils gültigen Empfehlungen der Konferenz der Fachhochschulen der Schweiz.
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