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MSc_Business_Administration
Lichthof4

Aufnahmebedingungen

Die Zulassung zum konsekutiven Master-Studium setzt folgende Bedingungen voraus:

 

  • Ein Bachelor- oder FH-Diplom oder einen gleich­wertigen Hochschul­abschluss im Fachbereich Betriebs­ökonomie (Business Administration) einer staatlich anerkannten Fachhochschule oder Universität. Bei Nichterfüllung dieser Kriterien kann eine Zulassung zum Studium mit der Auflage zur Nachholung von ECTS-Modulen auf Bachelor-Niveau an der HWZ erfolgen.

Verfügt ein Applikant/eine Applikantin über keinen Bachelor-Abschluss in Business Administration, müssen folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sein, damit die Anmeldung geprüft wird und eventuelle weiterführende Aufnahmegespräche stattfinden können:

    • Bachelor-Studium an einer Fachhochschule oder Universität im Umfang von 180 ECTS mit mindestens 70 ECTS in rein betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Modulen.
    • Davon erbrachte Pflichtleistungen im Umfang von je 6 ECTS in den folgenden drei Bereichen:
        1. Strategisches Management/Führung
        2. Statistische Grundlagen
        3. Finanzielles bzw. betriebliches Rechnungswesen und/oder Finanzierung
  • Erforderlich sind zudem ein zusätzlich erbrachter Leistungsausweis (z.B. durch eine studien­verwandte Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren), ausgewiesene Führungserfahrung und/oder ein überdurchschnittlicher Hochschulabschluss.
  • Gute Englischkompetenzen, die idealerweise durch einen entsprechenden Leistungs­ausweis nachgewiesen werden, z.B. TOEIC, TOEFL oder andere, national oder international anerkannte Tests.


 

Anrechnung von Berufspraxis und Weiterbildungen
Über die Zulassung zum Master-Studium hinaus sind auch Ihre praktischen Erfahrungen im Beruf sowie Ihre bereits absolvierten Weiterbildungen entscheidend:

  • Falls Sie nach dem Erwerb eines der genannten Abschlüsse in der Praxis tätig waren und sich zusätzliche beruf­liche Qualifikationen angeeignet haben, die identisch sind mit Qualifikationen, die in bestimmten Modulen des Master- Studiengangs erworben werden, können Ihnen maximal 30 ECTS-Punkte zugeordnet werden.


  • Falls Sie nach Ihrem ersten Studien­abschluss ein Nachdiplomstudium (NDS oder MAS/EMBA) oder ein gleichwertiges Weiterbildungsstudium einer anderen in- oder ausländischen Hochschule erfolgreich absolviert haben, können Ihnen bis zu 15 ECTS-Punkte angerechnet werden – sofern die darin vermittelten Qualifikationen sich mit jenen des Master-Studiums als gleichwertig erweisen.


  • Die maximale Anrechnung aus Berufspraxis und Weiterbildung kann insgesamt 30 ECTS-Punkte nicht übersteigen.


  • Anträge zur Anrechnung von Berufspraxis oder Weiterbildung sind der Studienleitung vorzulegen und zu begründen. Massgeblich für den Anrechnungsentscheid sind die gesetz­lichen Bestimmungen sowie die jeweils gültigen Empfehlungen der Konferenz der Fachhochschulen der Schweiz.

 

 

 

 


 

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