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Interview mit Philipp Hallauer, Partner KPMG Europe, in der Finanz&Wirtschaft vom 11. Februar 2009
Seit Anfang Juli 2008 sind weniger strenge Vorschriften für die Bewertung von Finanzinstrumenten in Kraft. Den Banken soll damit etwas Luft verschafft werden. Gewisse Instrumente können statt zu Marktpreisen zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden. Unrealisierte Buchverluste müssen damit nicht mehr über die Erfolgsrechnung verbucht werden. Die Anwendung der weniger rigiden Bewertungsmethode ist fakultativ. Die UBS hat in der Rechnung zum vierten Quartal davon Gebrauch gemacht und damit einen um 3,2 Mrd. $ geringeren Verlust ausweisen können.
Herr Hallauer, wie lässt sich die Lockerung der Bewertungsvorschriften mit dem Anspruch auf Transparenz und Vergleichbarkeit vereinbaren?
Sie geht klar zu Lasten der Transparenz. Die Abschlüsse lassen sich nicht mehr vergleichen, denn einige Banken nutzen die neuen Vorschriften, andere nicht. Angaben zu Umklassierung und Bewertung finden sich nur noch im Anhang. Die Massnahme war jedoch politisch motiviert und ist angesichts der dramatischen Entwicklung auf den Finanzmärkten nachvollziehbar. Die EU verlangte vom Rechnungslegungsgremium IASB, die Vorschriften rasch zu lockern.
Wie sinnvoll ist es überhaupt, Wertpapiere, für die es keinen Markt gibt, zu Marktpreisen bewerten zu müssen?
Das IASB muss in Bezug auf Bewertung illiquider Papiere zweifellos über die Bücher. Einerseits führt die vollständige Abschreibung von Papieren, die derzeit niemand kaufen will, die ein Unternehmen aber auch nicht zwingend verkaufen muss, zu allzu dramatischen Resultaten, zumindest wenn diese Papiere noch ein Wertpotenzial aufweisen. Andererseits ist es gefährlich, eingetretene Buchverluste in einem halbwegs liquiden Markt nicht zu erfassen und dadurch ein auf Hoffnung basierendes Eigenkapital auszuweisen.
Auf die Finanz- folgt nun die Wirtschaftskrise. Darunter wird das klassische Bankengeschäft leiden. Bedeutet das, dass eine weitere Abschreibungswelle auf uns zukommt?
Eine weitere Verschlechterung der Wirtschaft wird gewiss erneute Bewertungskorrekturen zur Folge haben, nicht zuletzt auch in Bezug auf ausstehende Darlehen. Andererseits ist das Vertrauen der Kreditgeber von ausschlaggebender Bedeutung für die Bewältigung der Krise. Je zurückhaltender sie in der Kreditvergabe sind, desto stärker ziehen sie die anderen Wirtschaftszweige in Mitleidenschaft, was wiederum ihrem eigenen Geschäft schadet und Wertberichtigungen nach sich zieht.
Müssen wir uns mit Blick auf den Konjunkturabschwung auf riesige Goodwillabschreiber gefasst machen?
Viele Konzerne weisen namhafte Goodwillbeträge in ihren Bilanzen aus. Noch selten war die Einschätzung der diesen Positionen zugrunde liegenden Geschäftspläne mit derartigen Unsicherheiten belastet wie heute. Ich stelle nicht fest, dass die Unternehmen den Abschwung nutzen und Tabula rasa machen, um ungeliebten Goodwillbestand loszuwerden. Im Gegenteil, einige gehen in ihren Projektionen davon aus, dass sich die Wirtschaft resp. die Märkte im laufenden Jahr wieder erholen werden. Das halten wir für eine reichlich optimistische Annahme.
Dann warten doch noch ein paar böse Überraschungen punkto Goodwillkorrekturen auf uns?
Unternehmen, die um eine namhafte Wertkorrektur im vergangenen Jahr nicht herumgekommen sind, sollten dies an sich kommuniziert haben. Oft gehen solche Abschreibungen einher mit der Ankündigung von Restrukturierungsplänen. Da sich in diversen Industriekonzernen der Abschwung erst im vierten Quartal richtig bemerkbar machte und die Aussichten nebulös sind, wird mit drastischen Korrekturen der Mittelfristplanung noch gewartet. Wenn sich abzeichnet, dass die Erholung auf sich warten lässt, wird es zweifellos zu weiteren Wertberichtigungen kommen.
Worauf müssen die Aktionäre achten, um die Gefahr einer Goodwillreduktion frühzeitig zu erkennen?
In den Geschäftsberichten 2008 liefern Sensitivitätsanalysen im Anhang einen Anhaltspunkt zur Werthaltigkeit der Goodwillpositionen. Sie zeigen, wie nahe dran ein Unternehmen ist, eine Wertberichtigung vornehmen zu müssen.
Die Regel, wonach der Goodwill stehen gelassen und nicht über eine bestimmte Laufzeit abgeschrieben wird, ist seit vier Jahren in Kraft. Wird sie sich auch im Konjunkturabschwung bewähren?
Ja. Die Tatsache, dass es schwierig ist, die Zukunft einzuschätzen, darf nicht davon abhalten, eine Bewertung vorzunehmen. Sie zwingt das Management dazu, Rechenschaft abzulegen, ob eine Investition genügend Cashflow erwirtschaftet, um den Übernahmepreis auch in einem Abschwung zu rechtfertigen.
Interview: Corina Drack